top of page

Meine Dienstleistungen sind bei allen Krankenkassen anerkannt und werden über die Grundversicherung abgerechnet. 

Eine ärztliche Verordnung ist für die Leistungserbringung zwingend.

1

Patientenbeteiligung

15.35Fr. pro Einsatztag

(Bei Bezug von Ergänzungsleistungen kann die Selbstbeteiligung durch die Ausgleichkasse zurückgefordert werden.)

2

Krankenkassen

Durch eine ärztliche Verordnung werden meine Dienstleistungen von der Grundversicherung übernommen.

(Nach Abzug Franchise und Selbstbehalt)

3

Restfinanzierung

Die Wohngemeinde oder der Wohnkanton übernimmt die Restfinanzierung der Pflegekosten.

bottom of page