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KOSTEN
Meine Dienstleistungen sind bei allen Krankenkassen anerkannt und werden über die Grundversicherung abgerechnet.
Eine ärztliche Verordnung ist für die Leistungserbringung zwingend.
Patientenbeteiligung
15.35Fr. pro Einsatztag
(Bei Bezug von Ergänzungsleistungen kann die Selbstbeteiligung durch die Ausgleichkasse zurückgefordert werden.)
Krankenkassen
Durch eine ärztliche Verordnung werden meine Dienstleistungen von der Grundversicherung übernommen.
(Nach Abzug Franchise und Selbstbehalt)
Restfinanzierung
Die Wohngemeinde oder der Wohnkanton übernimmt die Restfinanzierung der Pflegekosten.
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