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Meine Dienstleistungen sind bei allen Krankenkassen anerkannt und werden über die Grundversicherung abgerechnet.
Eine ärztliche Verordnung ist für die Leistungserbringung zwingend.
1
Patientenbeteiligung
15.35Fr. pro Einsatztag
(Bei Bezug von Ergänzungsleistungen kann die Selbstbeteiligung durch die Ausgleichkasse zurückgefordert werden.)
2
Krankenkassen
Durch eine ärztliche Verordnung werden meine Dienstleistungen von der Grundversicherung übernommen.
(Nach Abzug Franchise und Selbstbehalt)
3
Restfinanzierung
Die Wohngemeinde oder der Wohnkanton übernimmt die Restfinanzierung der Pflegekosten.
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